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   LSG Niedersachsen-Bremen, 30.04.2020 - L 15 AS 61/20 B ER   

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https://dejure.org/2020,75976
LSG Niedersachsen-Bremen, 30.04.2020 - L 15 AS 61/20 B ER (https://dejure.org/2020,75976)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 30.04.2020 - L 15 AS 61/20 B ER (https://dejure.org/2020,75976)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 30. April 2020 - L 15 AS 61/20 B ER (https://dejure.org/2020,75976)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 25.02.2013 - B 14 AS 133/12 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit der Leistungsklage bei Versagung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.04.2020 - L 15 AS 61/20
    Zu den Mitwirkungspflichten eines unterhaltssichernde Leistungen begehrenden Antragstellers gehören nach § 60 Abs. 1 SGB I unter Umständen auch Auskünfte, die einen Dritten betreffen, hier die Ehefrau des Antragstellers, soweit sie für die Gewährung der Leistung von Bedeutung sind (Bundessozialgericht (BSG), Beschluss vom 25. Februar 2013 - B 14 AS 133/12 B - juris Rn. 6).

    Diejenigen Tatsachen, die dem Antragsteller im Hinblick auf das Einkommen und Vermögen seiner Ehefrau bekannt sind, hat er daher gegenüber dem Antragsgegner bekannt zu geben (BSG, Beschluss vom 25. Februar 2013 - B 14 AS 133/12 B - juris Rn. 6).

  • BSG, 18.02.2010 - B 4 AS 49/09 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bedarfsgemeinschaft - dauernd getrennt

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.04.2020 - L 15 AS 61/20
    Zur Beurteilung der Frage, ob Ehegatten nicht dauerhaft getrennt leben, sind die familienrechtlichen Grundsätze zum Gegenbegriff Getrenntleben (vgl. § 1567 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)) heranzuziehen (BSG, Urteil vom 18. Februar 2010 - B 4 AS 49/09 R - Urteil vom 16. April 2013 - B 14 AS 71/12 R - Leopold in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB 11, 5. Aufl., § 7 Rn. 214 m. w. N.).
  • BSG, 16.04.2013 - B 14 AS 71/12 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Hilfebedürftigkeit - Berücksichtigung von

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.04.2020 - L 15 AS 61/20
    Zur Beurteilung der Frage, ob Ehegatten nicht dauerhaft getrennt leben, sind die familienrechtlichen Grundsätze zum Gegenbegriff Getrenntleben (vgl. § 1567 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)) heranzuziehen (BSG, Urteil vom 18. Februar 2010 - B 4 AS 49/09 R - Urteil vom 16. April 2013 - B 14 AS 71/12 R - Leopold in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB 11, 5. Aufl., § 7 Rn. 214 m. w. N.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.02.2008 - L 13 AS 237/07

    Voraussetzungen für die Berücksichtigung einer Erbschaft als Einkommen oder

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.04.2020 - L 15 AS 61/20
    Hinsichtlich des Beginns des Zuspruchs der vorläufigen Leistungen geht der Senat von dem Grundsatz aus, dass regelmäßig ein Anordnungsgrund nicht für Leistungszeiträume vor Stellung des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung beim SG besteht, mithin sich ein Zuspruch erst auf den Tag der Antragstellung beim SG beziehen und damit auch nicht ab dem Ersten des Monats der Antragstellung erfolgen kann (ebenso LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 13. Februar 2008 - L 13 AS 237/07 B ER - juris Rn. 36ff. m. w. N.).
  • BSG, 01.07.2009 - B 4 AS 78/08 R

    Unzulässigkeit der Leistungsklage bei Versagung der Leistungsgewährung wegen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.04.2020 - L 15 AS 61/20
    Sofern der Antragsgegner Anstrengungen unternommen hat, seinen Auskunftsanspruch nach § 60 SGB II durchzusetzen, könnte er in materiell-rechtlicher Hinsicht ggf. eine Beweislastentscheidung zu Lasten des Antragstellers treffen (BSG, Urteil vom 1. Juli 2009 - B 4 AS 78/08 R).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 04.07.2012 - L 13 AS 124/12

    Statthaftigkeit eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.04.2020 - L 15 AS 61/20
    Werden wegen mangelnder Mitwirkung des Hilfesuchenden Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB II durch einen belastenden Verwaltungsakt gem. § 66 Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB I) versagt, hier mit Bescheid des Antragsgegners vom 28. Januar 2020, gegen den der Antragsteller am 3. Februar 2020 Widerspruch eingelegt hat, über den - soweit ersichtlich - der Antragsgegner noch nicht entschieden hat, so hat sich der vorläufige Rechtsschutz des Leistungsberechtigten an § 86b Abs. 2 SGG zu orientieren (Senatsbeschluss vom 26. Juni 2019 - L 15 AS 84/19 B ER; grundlegend Beschluss des 13. Senats des Landessozialgerichts (LSG) Niedersachsen-Bremen vom 4. Juli 2012 - L 13 AS 124/12 B ER).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.06.2019 - L 15 AS 84/19
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.04.2020 - L 15 AS 61/20
    Werden wegen mangelnder Mitwirkung des Hilfesuchenden Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB II durch einen belastenden Verwaltungsakt gem. § 66 Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB I) versagt, hier mit Bescheid des Antragsgegners vom 28. Januar 2020, gegen den der Antragsteller am 3. Februar 2020 Widerspruch eingelegt hat, über den - soweit ersichtlich - der Antragsgegner noch nicht entschieden hat, so hat sich der vorläufige Rechtsschutz des Leistungsberechtigten an § 86b Abs. 2 SGG zu orientieren (Senatsbeschluss vom 26. Juni 2019 - L 15 AS 84/19 B ER; grundlegend Beschluss des 13. Senats des Landessozialgerichts (LSG) Niedersachsen-Bremen vom 4. Juli 2012 - L 13 AS 124/12 B ER).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.01.2021 - L 15 AS 29/21
    Hinsichtlich eines Versagungsbescheides nach § 66 SGB I bleibt es hingegen bei der allgemeinen Regel des § 86a Abs. 1 Satz 1 SGG, wonach Widerspruch und Anfechtungsklage von Gesetzes wegen aufschiebende Wirkung haben (vgl. Beschluss des Senats vom 30. April 2020 - L 15 AS 61/20 B ER; Greiser, in: Eicher/Luik, SGB 11, 4. Auflage 2017, § 39 Rn. 19; Aubel, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB 11, 5. Aufl., § 39 (Stand: 01.03.2020) Rn. 15; Bayerisches Landessozialgericht [LSG], Beschluss vom 27. April 2017 - L 7 AS 277/17 B ER -, juris, Rn. 35).
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